Wie die Wasserschutzpolizei Oldenburg mitteilte, ließ sich der 45-jährige Täter mit dem Schiff auf der Hunte treiben. Aufgrund der Tidenströmung der Seeschifffahrtsstraße trieb das Schiff gegen ein weiter östlich liegendes Seeschiff. Die Besatzung des Binnenschiffes wurde durch den Anprall auf das Seeschiff geweckt. Dem Schiffsführer gelang es, sein Fahrzeug wieder an die Spundwand zurück zu navigieren. Die Polizei Oldenburg konnte die Personalien des Täters erheben. Beamte der Wasserschutzpolizei Brake ermittelten im Anschluss auf beiden beteiligten Schiffen. Der durch den Anprall verursachte Schaden liegt nach ersten Einschätzungen im unteren fünfstelligen Bereich. Das Gesetz sieht für Fälle wie den hier aufgezeigten eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.
Die Wasserschutzpolizei Brake weist die Öffentlichkeit aus Anlass des Zwischenfalls darauf hin, dass auf den Schiffen Menschen arbeiten und leben. Im heutigen Fall wurden drei Menschen auf dem Binnenschiff in Gefahr gebracht, darunter ein neunjähriges Kind. Auch auf dem Seeschiff haben fünf Menschen in unmittelbarer Nähe des Aufpralls unter Deck geschlafen und gearbeitet. „Taten wie diese sind kein Kavaliersdelikt und werden durch die Polizei konsequent verfolgt“, hieß es. (pm/roe)