Danach sollen im kommenden Jahr für Ersatz-, Aus- und Neubaumaßnahmen an Bundeswasserstraßen knapp 725 Millionen Euro bereitgestellt werden, rund 130 Millionen Euro mehr als 2023. Der Wert von 2022, als rund 909 Millionen Euro bereitstanden, wird damit allerdings erneut verfehlt.
„Angesichts dieser Zahlen erübrigt sich jede Diskussion darüber, ob das Glas halbvoll oder halbleer ist: Das Glas ist einfach zu klein“, sagte Jens Schwanen, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) in einer ersten Reaktion gegenüber SUT. Er erinnerte daran, dass nach Expertenschätzungen rund 2 Milliarden Euro Investitionsmittel pro Jahr nötig wäre, um die Alterung der Anlagen zu stoppen und den Erhaltungsrückstand aufzuholen.
Relativiert werden die knapp bemessenen Mittel allerdings durch die Tatsache, dass 2022 lediglich 675 Millionen tatsächlich abgeflossen sind. Inwieweit damals Ausgabenreste gebildet wurden, die 2023/2024 zur Verfügung stehen, wird erst aus der Bundestagsdrucksache ersichtlich sein, die üblicherweise Anfang August vorliegt.
Deutlich aufgestockt wird der vornehmlich für Baggerungen bestimmte Titel „Erhaltung der verkehrlichen Infrastruktur“, und zwar von 279 auf 450 Millionen Euro. Zu vermuten ist, dass damit die Erhaltungsbaggerungen in der vertieften Unterelbe finanziert werden sollen. Schon 2022 waren aus diesem Titel knapp 445 Millionen Euro abgeflossen, obwohl lediglich 260 Millionen Euro eingeplant waren.
Unverändert bleibt der Mittelansatz für das „Förderprogramm Motoren und Modernisierung für die Binnenschifffahrt“ mit 50 Millionen Euro. Leicht gekürzt wird die Aus- und Weiterbildungsförderung, und zwar um 40.000 Euro auf 6,84 Millionen Euro. (Matthias Roeser)
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