Wie üblich in den Plenarsitzungen haben die Moseldelegierten die Tätigkeitsberichte der Ausschüsse und Arbeitsgruppen der Moselkommission zur Kenntnis genommen. Sie haben auch eine Änderung an der Moselschifffahrtspolizeiverordnung beschlossen, die mehrere Paragraphen des Regelwerks betreffen. Ziel der Änderung ist es, den Schiffern zu ermöglichen, gewisse Dokumente, die verpflichtend an Bord sein müssen, in elektronischer Form mitzuführen. Diese Maßnahme bringt die Digitalisierung voran und zielt darauf ab, gewisse Verfahren sowohl für die Schiffer als auch für die Polizeibehörden zu vereinfachen.
Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hat als Beobachter an der Plenarsitzung teilgenommen. Die Generalsekretärin, Frau Lucia Luijten, hat die Moselkommission über die aktuellen Tätigkeiten der ZKR informiert und die neue Kooperationsvereinbarung zwischen den beiden Flusskommissionen begrüßt. Eine Vereinbarung existiert bereits seit 2008 und regelt die Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen den beiden Institutionen. Die beiden Kommissionen, und insbesondere deren Sekretariate, arbeiten sehr gut zusammen. Die Aktualisierung der Abmachung erlaubt, die Zusammenarbeit zu vertiefen und neue Themenbereiche miteinzubeziehen.
Der Präsident der Moselkommission, Philippe Voiry, hat die neue Abmachung unterzeichnet. Die ZKR wird diesen Punkt auf die Tagesordnung ihrer nächsten Plenarsitzung setzen um die finale Unterzeichnung vorzunehmen.
Binnenschifffahrt: Plenarsitzung der Moselkommission in Metz
Die Moselkommission hat sich Ende November zur jährlichen Plenarsitzung getroffen und eine Weiterführung der Zusammenarbeit mit der Zentralkommission Rheinschifffahrt (ZKR) beschlossen. Zudem sind Erleichterungen hinsichtlich der Digitalisierung von Schiffsdokumenten auf den Weg gebracht worden.