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Verkehrssektor verfehlt auch 2022 sein Klimaziel

16.03.2023 10:28 Uhr
Verkehrssektor verfehlt auch 2022 sein Klimaziel
© Foto: Daten: UBA/GRafik: roe

Der Verkehrssektor hat nach vorläufigen Schätzungen des Umweltbundesamtes (UBA) 2022 rund 9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente mehr verursacht als laut Klimaschutzgesetz zulässig.

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Wie die Behörde am Mittwoch mitteilte, wurden im Verkehr 2022 rund 148 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ausgestoßen. Damit liegen die Treibhausgasemissionen dieses Sektors rund 1,1 Millionen Tonnen oder 0,7 Prozent über dem Wert von 2021 und rund 9 Millionen Tonnen über der im Bundesklimaschutzgesetz für 2022 zulässigen Jahresemissionsmenge von 138,8 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Damit sei der Verkehr der einzige Sektor, der nicht nur sein Ziel verfehlt, sondern auch einen Emissionsanstieg gegenüber dem Vorjahr verzeichnet.
Trotz der besonders hohen Kraftstoffpreise im Jahr 2022 und der befristeten Einführung des 9-Euro-Tickets im ÖPNV seien die Emissionen des Straßenverkehrs wieder gestiegen. Nachdem die Corona-Einschränkungen weitgehend aufgehoben wurden, hat der Pkw-Verkehr wieder leicht zugenommen. Außerdem wurden die hohen Kraftstoffpreise durch den „Tankrabatt“ gemindert. Obwohl 2022 bei den Neuzulassungen von Elektroautos ein Rekordjahr war, reichte der Zuwachs nicht aus, um die Zunahme der Emissionen auszugleichen.
Die Emissionsdaten des Jahres 2022 werden nun, wie im Gesetz vorgesehen, vom Expertenrat für Klimafragen geprüft. Der Expertenrat legt innerhalb eines Monats eine Bewertung der Daten vor. Danach haben die jeweils zuständigen Ministerien laut Gesetz drei Monate Zeit, ein Sofortprogramm vorzulegen, das Vorschläge für Maßnahmen enthält, die den Verkehrssektor und den Gebäudesktor – wo das Ziel ebenfalls verfehlt wurde – in den kommenden Jahren auf den vorgesehenen Zielpfad bringen. Das Bundesverkehrsministerium (BMDV) hat es bisher allerdings noch nicht geschafft, einen für den Expertenrat akzeptablen Plan zur Korrektur der Zielverfehlung 2021 vorzulegen. (roe)

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#Verkehrspolitik

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