VBW-Geschäftsführer Marcel Lohbeck betonte am Donnerstag in einer Reaktion auf heftige Kritik von BDB und HGK Shipping (pikanterweise ein VBW-Mitglied), es gehe nicht um eine Privatisierung im Stil der neunziger Jahre um ihrer selbst willen. Ziel sei vielmehr, den Bereich Bau und Instandhaltung der heutigen Wasserstraßen- und Schiffffahrtsverwaltung (WSV) als privatwirtschaftlichen Vertragspartner für die Bundesregierung aufzustellen, mit dem dann eine überjährige Finanzierungsvereinbarung in Anlehnung an die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen Bund und Deutscher Bahn geschlossen werden kann. Die hoheitlichen Aufgaben sollten beim Bund verbleiben, ähnlich wie es mit Autobahn GmbH und Fernstraßen-Bundesamt geregelt ist, sagte er gegenüber SUT. Eine belastbare Antwort, warum die Haushälter geneigt sein sollten, eine Wasserstraßen-Finanzierungsvereinbarung mit mehr Geld ausstatten würden als derzeit die WSV, blieb er schuldig; als Vorteil einer Finanzierungsvereinbarung nannte er jedoch die höhere Planungssicherheit für das Planungspersonal und für die Bauwirtschaft.
WSV-Praktiker sehen Trennung kritisch
Aus WSV-Kreisen ist zu hören, dass man dort eine Trennung von hoheitlichen, operativen und Bau-Aufgaben extrem kritisch sieht. Bei Baumaßnahmen und Reparaturen gerade im laufenden Betrieb seien auch immer wieder die schifffahrtspolizeilichen – also hoheitlichen Aufgaben mit zu betrachten und zu erfüllen. Eine Trennung würde zu zusätzlichen Schnittstellen, Sperrzeiten und somit zu einer noch geringeren Verfügbarkeit der Anlagen führen.
Auch im Straßenbau führen die Schnittstellen zwischen Bauunternehmen, Bauauftraggeber und der für die Ausschilderung verantwortlichen Straßenverkehrsbehörde immer wieder zu unnötigen Verzögerungen oder verursachen Umwege, weil die Baustellenbeschilderung noch steht, obwohl die Straße schon längst wieder befahrbar ist.
Wie es weiter aus der WSV hieß, sei der Baubereich speziell bei der Unterhaltung immer auf den operativen Bereich Bauhöfe und Außenbezirke angewiesen. Es müssten zum Beispiel Revisionsverschlüsse gesetzt werden, Transporte zu Baugruben organisiert und Bauaufsicht mit Anlagenkenntnis eingerichtet werden.
Mehr Entlohnungspielraum für Fachkräfte
Einig sind sich die Konfliktparteien, dass es im derzeitigen Rechtsrahmen sehr schwierig ist, hochspezialisierten Fachkräften attraktive Arbeitsangebote in der WSV zu machen. Lohbeck hob deshalb hervor, dass eine privatwirtschaftlich organisierte WSV auch größeren Spielraum bei der Entlohnung von Fachkräften habe als eine an Tarifverträge und Beamtenrecht gebundene Behörde. BDB-Geschäftsführer Jens Schwanen hielt im Gespräch mit SUT dagegen, dass das Bundesverkehrsministerium (BMDV) bereits dabei sei, am Mittelrhein ein „Vorzeige-Revieramt“ aufzubauen, das im geltenden Rechtsrahmen als attraktiver Arbeitgeber auftreten könne. (Matthias Roeser)