Ab 1. August dieses Jahres treten zwei neue Ausbildungsordnungen für die Binnenschifffahrt in Kraft. Damit soll dem breiten Spektrum an Kompetenzen Rechnung getragen werden, über das Fachkräfte in der Binnenschifffahrt heutzutage verfügen müssen. Dazu gehören neben dem Transport von Gütern und der Personenbeförderung etwa auch das Planen von Reisen, Steuern und Navigieren von Fahrzeugen, Überwachen von Betriebsabläufen, Instandhalten von Schiffskörpern oder Handeln in Notfallsituationen.
Von den Neuerungen betroffen sind die Berufe Binnenschiffer/-in auf der Betriebsebene mit den Schwerpunkten Frachtschifffahrt und Personenschifffahrt sowie Binnenschifffahrtskapitän/-in auf der Führungsebene. Darüber informierte das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Gemeinsamkeiten am Anfang, Spezialisierung am Ende
Laut dem BIBB gibt es in den ersten beiden Ausbildungsjahren viele gemeinsame Ausbildungsinhalte – etwa das Einsetzen von Fahrzeugausrüstung, das Be- und Entladen von Binnenschiffen sowie instand haltenden und qualitätssichernden Maßnahmen. Schwerpunkt des letzten Ausbildungsjahres zum/zur Binnenschiffer/-in ist das Instandsetzen von mechanischen Anlagen und Schiffsmotoren. Der zweite Teil der dreieinhalbjährigen Ausbildung zum/zur Binnenschifffahrtskapitän/-in ist dagegen durch Nautik und Schiffssteuerung geprägt.
Die beiden neuen Ausbildungsordnungen enthalten nach BIBB-Angaben zudem die modernisierten und für alle neuen Ausbildungsberufe verbindlichen Mindestanforderungen für die Bereiche „Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht", "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit", "Umweltschutz und Nachhaltigkeit" sowie "Digitalisierte Arbeitswelt" – die sogenannten Standard-Berufsbildpositionen.
400 Nachwuchskräfte pro Jahr
Bundesweit werden laut dem Institut insgesamt jährlich knapp 400 Fachkräfte über alle Ausbildungsjahre hinweg ausgebildet. Sie arbeiten überwiegend in Betrieben der Güter- und Personenschifffahrt. Die Fachkräfte können aber auch in Hafenbetrieben und Hafenbehörden, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sowie in Wasserbauunternehmen tätig sein. Im Anschluss an die Ausbildung besteht die Möglichkeit, eine Aufstiegsfortbildung zum/zur geprüften Binnenschiffermeister/-in oder staatlich geprüfte/-n Techniker/-in Schiffsbetriebstechnik zu absolvieren. (sn)