Wie aus einem durchgesickerten Schreiben des Ministers an den Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) hervorgeht, unterstützt er dessen Auffassung, „dass es nicht nachvollziehbar ist, weshalb im Rahmen des Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes über 200 Projekte planungsrechtliche Verfahrenserleichterungen bekommen sollen, jedoch die Wasserstraße von diesen Erleichterungen ausgenommen wurde“. Nach Angaben von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) war es Bundesumweltministerin Steffi Lemke (ebenfalls Grüne), die die Aufnahme von Wasserstraßenprojekten in den Entwurf des GBeschlG blockiert hatte.
Hermann beklagt, „auf der einen Seite möchte Deutschland eine Vorreiterrolle im Klimaschutz einnehmen, auf der anderen Seite machen wir uns dabei aber unglaubwürdig, wenn die Wasserstraße hintenansteht und aufgrund fehlender Investitionen oder langwierigen Genehmigungsverfahren Infrastrukturmaßnahmen nicht oder nur über sehr lange Zeiträume umgesetzt werden“. Diese seien aber nötig, um die notwendigen Kapazitäten die Güterverlagerung von der Straße bereitstellen zu können.
Er bekräftigt die Position des Bundesrates, dass allen Wasserstraßen-Bedarfsplanvorhaben, die laufend oder fest disponiert sind oder dem vordringlichen Bedarf zugeordnet sind, „im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen“. Er werde sich im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass auch die Wasserstraße bei der Genehmigungsbeschleunigung berücksichtigt wird. (Matthias Roeser)