Das Thema Wasserstraßen sei „unterbelichtet“, bemängelte zum Beispiel Florian Eck vom Deutschen Verkehrsforum am 20. September in der Anhörung. Deutlicher wurde Ilja Nothnagel von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK): „Wir erkennen bei den Wasserstraßen einen erheblichen Rückstand, aber auch erhebliches Potenzial“, sagte er. „Wir brauchen alle Verkehrsträger, und die Wasserstraße gehört dazu.“ Ergänzend sagte er, wenn Großraumtransporte auf die Wasserstraße verlagert werden sollen, seien auch entsprechend lange Schleusen notwendig. Als Negativbeispiel nannte er die nur 100 Meter langen Tröge des Schiffshebewerks Lüneburg.
Jura-Professor Manuel Brunner von der NRW-Verwaltungshochschule sieht für die Wasserstraßen sogar weniger Probleme, ein „überragendes öffentliches Interesse“ zu begründen, als für die Autobahnprojekte, die dieses Siegel erhalten sollen. Die in der Begründung bezüglich der Autobahnen genannten Vorteile für die Wirtschaftskraft Deutschlands, für Wachstum und Wohlstand und für die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger seien zwar wesentliche Belange, stünden rechtlich jedoch keinesfalls auf einer Stufe mit Verfassungsgütern wie dem Klimaschutz.
Auch Tim-Oliver Müller vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) sprach den Wasserstraßen eine gewisse Systemrelevanz zu. Namentlich erwähnte er das westdeutsche Kanalnetz. Auch für militärische Transporte hätten die Wasserstraßen Bedeutung.
Kein Thema in der Anhörung spielte der Vorschlag des SPD-Abgeordneten Jürgen Berghahn aus der Bundestagsdebatte am 22. Juni, die Regelungen für genehmigungsfreie Ersatzneubauten von Straßenbrücken auf die Anlagen an den Wasserstraßen zu übertragen. (Matthias Roeser)
Ein ausführlicher Bericht zum Stand des Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes erscheint in der SUT 8/2023.