Wie eine Sprecherin auf Anfrage von SUT erläuterte, gehe das Ministerium ganz im im Gegenteil davon aus, dass das Vorhaben bereits aufgrund seiner Priorisierung und unumstrittenen wirtschaftlichen Bedeutung zügig umgesetzt wird. „Das BMUV hat weder gegen die Beseitigung von Engpässen am Mittelrhein noch gegen die Einstufung in die höchste Prioritätsstufe „Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung“ im Bundeswasserstraßenausbaugesetz Einwände erhoben“, betonte sie. Daher habe sich das BMUV auch aktiv an der Beschleunigungskommission Mittelrhein des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) beteiligt.
Das BMUV unterstützt zudem die Neuregelungen im Entwurf für für das Planungsbeschleunigungsgesetz, mit denen im Bundeswasserstraßengesetz konkrete Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung verankert werden sollen. „Wir haben uns allerdings gegen darüber hinaus gehende Forderungen zur gesetzlichen Verankerung eines ‚überragenden öffentlichen Interesses‘ für bestimmte Ausbauvorhaben an Bundeswasserstraßen ausgesprochen, da hierdurch die betreffenden Vorhaben pauschal und ohne weitere Abwägung zu Lasten des dringend gebotenen Gewässerschutzes und Naturerhalts bevorzugt würden“, betonte sie. „Das gilt auch für die Abladeoptimierung Mittelrhein.“ (Matthias Roeser)